Moderator: lauras
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
LED hat geschrieben:Basti hat geschrieben:Ja bloß wozu brauch man denn ein Impressum
Wohl eher, damit Anwälte, die Seiten ohne Impressum im Netz finden, bis zu 50.000€ kassieren können.
Ich sage nur: "Kapitalismus".
tintwo hat geschrieben:Es ist strafbar ne Seite ohne Impressum zu ham, und wenn ein Anwalt des findet zeigt er dich an und kassiet an dem Fall.
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