Moderator: lauras
Bei dem Eingehen eines Vertrages von Webhostern oder Änlichem, kann der Webhoster keine Einwilligung der Eltern verlangen, wenn der Preis sich im sogennanten Taschengeldbereiches hält. Das Impressum ist eine andere Sache. Manche Hoster sind jedoch Ausnahmen und verlangen die Einwilligung. Dann müsstest du dir einfach einen Anderen suchen.
lauras hat geschrieben:Hier geht es aber um einen längerfristigen Vertrag und um das Zahlen von Geld.
Und beim Zahlen von "unüblichen" Geldmengen (da gehört ein solche Vertrag wohl ja dazu) müssen die Eltern nunmal zustimmen.
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