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zB. WAP und all das was sonst nirgends zu zuordnen ist....

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impressum

Beitragvon drPHIP132 » Dienstag 20. September 2011, 15:53

Hallo Leute.
Es ist ja so, dass in Deutschland eine 'Impressum-pflicht' herrscht.


Nun sagt mir bitte: Muss in [m]ein Impressum wirklich meine komplette Anschrift rein, sowie meine Telefonnummer.?!
Reicht es denn nicht, nur das Land, Bundesland, Landeskreis und Stadt/Dorf anzugeben.?!
Kann denn sonst etwa meine Webseite von der KRIPO gelöschen werden? (Bzw. von die zuständigen Behörde)



Weil solange man keine Firma hat, mit einem festen Standort, sind die Angaben doch quasi ein Freifahrtschein für Kriminelle.?! (Kriminelle rufen mich/meine Familie an - Fragen über Wohnung aus - (Raub-)Überfall wird geplant - Durchführung)

PS: Ich bin so äußerst vorsichtig in dieser Beziehung, da bei uns schon einmal geklaut wurde. :(

Danke für Antworten.
MfG drPHIP132
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Re: impressum

Beitragvon lauras » Dienstag 20. September 2011, 16:14

Guten Abend,
machen wir das doch ganz einfach, schauen wir ins Gesetz:

§ 5 TMG:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


Etwas ausführlicher hier (auch mit: wer ist impressumspflichtig?), daraus zitiert:


Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 II Nr. 1, III TMG).

Die nach § 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) anspruchsberechtigten Stellen (Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände) können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift darstellt, die dem Schutz der Verbraucher dient.

Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten, wobei allerdings deren rechtliche Zulässigkeit fraglich sein kann, da ein Verstoß gegen § 5 TMG nicht zwingend gleichzeitig zur Wettbewerbswidrigkeit des eigenen Handelns führen muss (die Rechtsprechung ist in diesem Punkt sehr uneinheitlich!).



Soweit klar? :)
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Re: impressum

Beitragvon drPHIP132 » Dienstag 20. September 2011, 16:27

:shock:

Werde nicht schlau aus diesen Wirrem §. sry :(
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Re: impressum

Beitragvon drPHIP132 » Dienstag 20. September 2011, 16:33

achsooo...

lauras hat geschrieben:Etwas ausführlicher hier (auch mit: wer ist impressumspflichtig?), daraus zitiert:
lauras_link hat geschrieben:1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht

Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.



ok alles klar soweit. Also brauche ich diese genauen Angaben nicht, oder habe ich was falsch verstanden? :D

Danke für die Ausfühliche Antwort :)
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Re: impressum

Beitragvon Sören » Dienstag 20. September 2011, 17:08

Was du aber beachten musst ist, sobald irgendjemand durch deine Website Geld verdient, zählt sie als geschäftlich und braucht ein Impressum.

Du bist mit einem Impressum also auf jeden Fall auf der sicheren Seite und eine Telefonnummer muss nicht ins Impressum, es reichen Name, Anschrift und eine E-Mail-Adresse.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
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Re: impressum

Beitragvon drPHIP132 » Dienstag 20. September 2011, 17:15

wegen anschrift:

drPHIP132 hat geschrieben:Nun sagt mir bitte: Muss in [m]ein Impressum wirklich meine komplette Anschrift rein, [...].?!
Reicht es denn nicht, nur das Land, Bundesland, Landeskreis und Stadt/Dorf anzugeben.?!
Kann denn sonst etwa meine Webseite von der KRIPO gelöschen werden? (Bzw. von die zuständigen Behörde)

PS: Ich bin so äußerst vorsichtig in dieser Beziehung, da bei uns schon einmal geklaut wurde. :(




drPHIP132 hat geschrieben:solange man keine Firma hat, sondern den Sitz des Eigenheim Preisgeben muss, sind die Angaben doch quasi ein Freifahrtschein für Kriminelle.?! (Kriminelle rufen mich/meine Familie an - Fragen über Wohnung aus - (Raub-)Überfall wird geplant - Durchführung)


Wie seht ihr das?
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Re: impressum

Beitragvon lauras » Dienstag 20. September 2011, 17:58

http://de.wiktionary.org/wiki/Anschrift:

genaue Angabe zu Land, Ort, Straße, Hausnummer, wo man eine Person, einen Betrieb, eine Behörde oder sonstige Einrichtung finden kann



Sorry, aber ich versteh das Brimborium nicht. Mann kann heutzutage in den allermeisten Fällen über eine Adresse eine Telefonnummer erfragen. Dann ist ein Haus, das existiert auch ein Freifahrschein für Kriminelle? Und sorry - wenn bei euch einer anruft und ihr ihm Informationen über eure Wohnung preisgebt, obwohl ihr ihn nicht kennt, dann ist das selten dämlich.

Es ist festgeschrieben, die Anschrift anzugeben, fertig. Ob du das machen musst, musst du selbst wissen anhand der Informationen. Musst du es tun und tust es nicht, ist es ein vorsätzlicher Verstoß gegen §5 TMG. Ganz einfach.
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Re: impressum

Beitragvon drPHIP132 » Dienstag 20. September 2011, 18:07

ok alles klar

wir sind nun nicht blöd. :P
außerdem wollte ich nicht sagen das, daas uns schon passiert ist. bei uns wurde nähmlich nix in der wohnung geklaut. sondern im garten ne menge. naja geklaut ist geklaut xD


naja egal. thema ist geklärt.

ich bedanke mich :)
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