Impressum bei Minderjährigen

  • Es ist die Anschrift gemeint. (also der genaue wohnort).


    Über datenschutz kannst du im TMG auch noch etwas lesen.
    Das beziet sich aber eher auf den schutz der besucherdaten.

  • Wenn ich richtig informiert bin (da allerdings keine Garantie drauf), darfst du als Minderjährige gar nicht im Impressum stehen. Dafür müssten dann deine Eltern hinhalten. Grundsätzlich brauchst du aber bei privaten Sachen kein Impressum.
    Gratisanbieter können problematisch werden, sobald sie Werbung einblenden, denn die ist kommerziell und dann bräuchtest du ein Impressum, auch wenn die Werbung gar nicht von dir kommt.
    Das beste ist wirklich, einen Anwalt zu fragen - schließlich ist vermutlich niemand hier einer, daher kannst du dich da nicht wirklich drauf verlassen.
    Lg


  • http://www.urheberrecht.org/la…RStV-13/text/2010_06.php3


    (1) Sollte deine frage ob du ein Impressum brauchst beantworten.

  • Hallo


    wollte an dieser Stelle auch was dazu sagen oder mitteilen


    Ich habe mich schlau machen müssen um jemanden zu helfen.


    Impressum s Pflichten in Deutschland


    Bei geschäftlichen Seiten oder Seiten wo Einnahmen stattfinden...egal ob durch Werbung,Verkauf oder andere Dienstleistungen muß Impressum im vollen umfang vorhanden sein.


    also Name,Anschrift, wenn möglich Email und Telefonnummer sowie Geschäftsform fals eine vorhanden ist....z.B. AG oder GmbH


    dies schreibt defr Gesetztgeber vor um mit dem Seitenbetreiber in kontakt treten zu können oder auch juristisch zu belangen fals erforderlich ( bei Fehlverhalten des Betreibers )


    Bei privaten Seiten wo keine Einahmen stattfinden gibt es keine Impressum Pflicht


    Bei Seiten die den Jugendschutz gefärden könnten muss zuzsätzlich ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden und dieser auch Namentlich auf der Seite erscheinen ( wie Impressum )


    Dies ist mein Wissenstand von 2014 Quelle teils aus dem Internet und auch durch FSM unter http://www.fsm.de/de nachzulesen


    Hoffe ich konnte hiermit helfen.



    liebe Grüße


    Andreas71

  • Zu was genau? Du bist unter 18 - d.h. Kein Impressum ( Außer du Verkaufst etwas oder schaltest Werbung -> dann Erziehungsberechtigte Person ).
    Und Wenn du unbedingt ein Impressum willst -> dann Erziehungsberechtigte Person oder du zeichnest es nicht als Impressum aus, dann darfst auch du drin stehen. :)

  • Hab mir das jetzt auch durchgelesen und dazu eine Frage:


    • Ich darf als Minderjähriger also nur kostenlose Hoster nutzen?
    • Die zudem keine Werbung einblenden? ?(


    Ist ja gewissermaßen eine immense Einschränkung...

  • Nein du darfst auch hoster nutzen die du bezahlen must. Das einzige Problem liegt darin das man sich bei den "großen Anbieter" wenn man Minderjährig ist sich nur mit Hilfe der Eltern dort anmelden kann. Allerdigs kannst du dich hier https://uberspace.de/ nur mit einem Benutzernamen anmelden (hat wolf mir empfohlen) da sie schlicht nur einen Benutzernamen verlangen. Finde ich richtig cool :)


    Und die Impressumsfrage hat sich ja dann auch geklärt.


    lg

  • Aktueller Stand (05.01.2015) zur Impressumspflicht (bei Minderjährigen)


    Inhalt:

    • Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum
    • Wer muss eingetragen werden

      • Private Nutzung
      • Kommerzielle Nutzung
      • Journalistisch-redaktionelle Nutzung
    • Sonderfall Minderjährige
    • Beispiele
    • Spezieller Zusatz Domain
    • Quellen


    1. Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum


    Ein Impressum ist nur dann nötig, wenn sich der angebotene Inhalt nicht mehr im privaten Rahmen befindet. Es muss ein kommerzieller Nutzen gegeben sein um die Forderung an ein Impressum zu rechtfertigen. Weiterhin benötigt ein Impressum, wer journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt anbietet, hierbei ist es jedoch wichtig zu unterscheiden wer in Selbigem genannt wird, mehr dazu in Punkt 2.


    Es ist hierbei nicht immer einfach zu definieren welche Art die eigene Webseite genau zu sein scheint, hierbei kann oft auch Fachpersonal nicht helfen und Richter A wird es im Falle des Falles eventuell anders sehen als Richter B, von daher ist es grundsätzlich sinnvoll ein Impressum anzulegen.


    Selbst wenn eine Internetseite nur die Urlaubsbilder des letzten Jahres zeigt, ist es durchaus angebracht ein Impressum anzugeben. Für den Fall das auf einem Bild eine dritte Person zu sehen ist, kann es zu Komplikationen kommen. Sollte diese Person es nicht wünschen im Internet abgebildet zu werden, so ist es ein guter Anfang wenn diese einen direkten Ansprechpartner (in dem Fall den Betreiber der Seite) hat, ansonsten bliebe nur der Weg über ein Gericht und das kann sehr unschön ausgehen.


    Das Kunsturheberrechtsgesetz sagt in §22 sinngemäß: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]", weiterhin werden Ausnahmen aufgezählt, die allesamt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht auf Urlaubsbilder zutreffen. Interessant wäre noch: Auch nach Ableben einer Person haben Angehörige bis zu 10 Jahre das Recht diese Forderungen durchzusetzen.


    Zitat

    Zusammenfassung:

    • Ein Impressum bei privater Nutzung ist nicht erforderlich, jedoch Empfohlen
    • Ein Impressum bei kommerzieller Nutzung ist zwingend erforderlich
    • Ein Impressum bei journalistisch-redaktioneller Nutzung ist zwingend erforderlich


    2. Wer muss eingetragen werden


    Grundsätzlich zu nennen ist ein Verantwortlicher, dieser vertritt die Internetseite im Außenverhältnis und trägt die komplette Verantwortung für Inhalte. Diese Person kann sich vom Domaininhaber und anderen beteiligten Personen unterscheiden und muss hiermit einverstanden sein.


    Private Nutzung:
    Hier ist der Fall nicht schwierig. In der Regel gibt es unter diesen Bedingungen nur den Betreiber der Seite und keine weiteren Mitwirkenden (außer vielleicht Omi auf dem Hochzeitsfoto) von daher kann sich auch nur dieser eintragen.
    Da ein Impressum hier keine Pflicht ist kann man die Angaben frei wählen, empfehlenswert ist immer eine E-Mail Adresse und ggf. ein Vor- und Nachname (der Persönlichkeit wegen), eine Adresse oder Telefonnummer macht hier in der Regel wenig Sinn.


    Kommerzielle Nutzung:
    Bei kommerzieller Nutzung ist ein Impressum verpflichtend! Ein kommerzieller Nutzen besteht z.B. bei:

    • Firmen-Webseiten
    • Shops
    • eingeblendeter Werbung
    • sonstigen fließenden Geldmitteln (Spenden, Onlinebanking, ...)

    Hier sind einige Angaben verpflichtend, hierzu zählen in erster Linie: (Die elementaren fettgedruckt)

    • Vollständiger Name (ggf. inkl. Rechtsform)
    • Vollständige Anschrift
    • Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
      • Telefonnummer
      • E-Mail Adresse
    • Registernummer bei Eintragung ins...
      • Handelsregister
      • Vereinsregister
      • Partnerschaftsregister
      • Genossenschaftsregister
    • Unter Umständen:
      • Umsatzsteueridentifikationsnummer (welch schönes Wort)
      • Stammkapital
      • Ggf. Angaben zur Liquidation (bei AG, KG, oder Gesellschaften mbH)



    Weitere Informationen können aufgrund anderer Rechtsvorschriften nötig sein, das ist hier aber uninteressant.


    Journalistisch-redaktionelle Nutzung:
    In diesem Sonderfall muss eine Angabe zum Verantwortlichen für die entsprechenden Texte, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, etc. gemacht werden. Sind mehrere Redakteure vorhanden müssen sie alle dem von ihnen angefertigten Inhalt zugewiesen werden.


    Diese Angaben sind zusätzlich zum eigentlichen Impressum zu machen, welches ggf. (siehe Punkt kommerzielle Nutzung) vorhanden sein muss.


    Zitat

    Zusammenfassung:

    • Genannt wird grundsätzlich der Anbieter, nicht etwa der Domaininhaber oder Designer bzw. Fotograf etc.
    • Auch bei privaten Internetseiten ist ein Impressum empfohlen (mit den grundlegendsten Kontaktdaten)
    • Journalistisch-redaktioneller Inhalt muss zusätzlich mit dem Urheber ausgezeichnet werden


    3. Sonderfall Minderjährige
    Minderjährige Personen (d.h. Personen unter 18 Jahre) sind nicht befähigt in einem Impressum aufgeführt zu werden!


    Laut Rundfunkstaatsvertrag (RStV) darf in einem Impressum als Verantwortlicher nur benannt werden wer:

    • seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland gewährleisten kann

    • [unwichtig]

    • voll geschäftsfähig ist

    • unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann


    Die Punkte 3 und 4 schließen Minderjährige Personen hier aus!


    Ein Minderjähriger muss also einen rechtlichen Vormund finden der für ihn haftet, am Besten sind dies die Eltern, aber auch ein volljähriger Bruder, eine Tante oder ein völlig fremder, aber einverstandener Mensch kommen in Frage.


    4. Beispiele


    Beispiel 1: Udo K. (34) möchte seine Urlaubsbilder und einige schriftliche, von ihm verfasste Eindrücke mit der Welt teilen und entschließt sich eine Internetseite einzurichten. Herr K. entschließt sich ein kleines Impressum anzulegen, in dem er seinen Namen und eine E-Mail Adresse aufführt.
    Herr K. verhält sich korrekt, er ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.


    Beispiel 2: Karin M. (47) entschließt sich die selbst geschossenen Fotos ihrer Katzen im Internet zu präsentieren, sie läd sich eine kostenlose HTML Vorlage aus dem Internet, fügt die Bilder ein und läd sie auf ihren Webspace hoch. Frau M. schätzt ihre Privatsphäre und verzichtet auf ein Impressum.
    Frau M. verhält sich korrekt, sie ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.


    Beispiel 3: Maria (13) zeichnet gerne und präsentiert ihre Werke stolz im Internet. Sie hat gelesen, man müsse seine persönlichen Daten auf einer extra Seite zur Schau stellen, deshalb legt sie ein Impressum an in dem sie ihren vollständigen Namen und ihre Adresse einträgt.
    Maria verhält sich falsch, ihre Seite erfüllt den privaten Zweck, ist daher nicht Impressumspflichtig, jedoch sind Minderjährige Personen im Impressum nicht möglich (abgesehen davon ist es aus persönlicher Sicht fahrlässig solche Angaben ohne Absprache mit den Eltern zu machen).


    Beispiel 4: Herr Y. betreibt einen Dönerladen. Im Internet wirbt er für diesen mit einer kleinen Seite, man sieht Preislisten, Angebote und auch einige Drittanbieter-Werbung wird eingeblendet. Herr Y. legt kein Impressum an.
    Herr Y. verhält sich falsch, sein Internetauftritt ist eine klare Werbung für seine Firma und er schaltet Werbeanzeigen von Dritten ein, 2 Gründe für ein ordnungsgemäßes Impressum.


    Beispiel 5: Karsten führt einen Blog über seine chemischen Experimente. Er legt kein Impressum an.
    Karsten verhält sich korrekt, ein einfacher Blog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot, somit gilt die Seite als privat.


    Beispiel 6: Jens hat eine Subdomain und Webspace bei einem Gratis-Anbieter registriert. Der Anbieter ruft beim ersten Aufruf der Seite einen Werbebanner auf, trotzdem erstellt Jens kein Impressum.
    Jens verhält sich korrekt, auch wenn eine Werbeanzeige zu sehen ist, so hat er sie nicht selbst zu verantworten und verdient auch nicht daran, dieses Problem ist nicht seins (er sollte jedoch den Anbieter wechseln... 8) )



    Weitere Beispiele sprengen langsam den Rahmen, sollten spezifische Fragen auftauchen die ein eigenes Projekt betreffen, hilft das Forum sicher gerne weiter, außerdem beantworte ich gerne eine private Nachricht.


    5. Spezieller Zusatz Domaine
    In diesem Thread kam einige mal auch das Thema Domain zur Sprache. Daher möchte ich auch hierzu einiges erklären.


    Die Domain und der Domain-Inhaber haben grundsätzlich nichts mit dem Impressum zu tun, der Domain-Inhaber ist nicht zwangsläufig auch der Verantwortliche.


    Eine Domain an sich beinhaltet keinen Speicherplatz sondern ist lediglich eine Adresse die auf die eigene Internetseite verweist (z.B. www.html-seminar.de).


    Eine Domain gibt es über 2 Wege:

    • Gratisanbieter (Subdomain!)

    • Eigene Domain

    Bei Gratisanbietern füllt man einfach ein Formular aus und schon hat man nach wenigen Klicks und einigen Augenblicken eine (Sub)domain und Speicherplatz. Unter welchen Voraussetzungen dies erlaubt ist, findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter (oft finden sich Klauseln wie "...ist erst ab 12 Jahren möglich." o.Ä.).


    Der zweite Weg zur eigenen Domain ist im Regelfall eine Art Mietvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet eine Zahlung und ist erst ab dem 18. Lebensjahr (voll geschäftsfähig) möglich, im Falle von Minderjährigen also wie beim Impressum nur über Eltern oder andere Rechtsvertretungen.


    [color=#000000]6. Quellen
    §5, §6 Telemediengesetz (TMG)
    §55 Abs. 1 u. Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
    §22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)

  • Danke für deine Mühe, dass alles nochmal genau nachzuforschen und für uns zusammenzufassen.
    Anhand deiner Beispiele kann man das Ganze dann auch wirklich nachvollziehen und verstehen :) :thumbup:

  • Ein guter Einwand den ich nicht bedacht habe.


    In Österreich sieht das ECG (E-Commerce-Gesetz) in §5 in etwa das Selbe vor wie der §5 aus dem deutschen TMG (Telemediengesetz) , jedoch scheint es der Fall zu sein das Österreich nicht zwischen privaten und kommerziellen Angeboten unterscheidet, was bedeuten würde das jeder Internetauftritt ein Impressum braucht.

  • Hallo zusammen,


    ich bin zurzeit dabei eine Website zu planen. Dabei bin ich immer wieder auf die Frage gestoßen: Brauche ich ein Impressum?


    Da ich mir auf der Seite des HTML-Seminars größtenteils HTML und CSS beigebracht hab (bin mittlerweile so weit, dass ich halbwegs selbstständig eine Website erstellen kann), hab ich mir gedacht, dass ich vielleicht diese Frage hier im Forum klären kann.


    Folgende Situation: Meine Website soll eine Vereinsseite für meinen Fußballverein in einem Browsergame sein. Auf dieser möchte ich Infos, Statistiken und wahrscheinlich auch News zu meinem Verein veröffentlichen. Dabei soll es sich aber nicht um einen Blog handeln, sondern um eine völlig normale Website. Zusätzliche würde ich noch gerne das Browsergame verlinken. Dies soll aber keine Werbung darstellen. Ich verdiene also kein Geld damit. Gehostet wird die Website von einem Freehoster ohne Werbung (wenn die Werbeversprechen stimmen).


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob meine Website dann ein Impressum benötigt oder nicht. Da ich noch Minderjährig bin und meine Eltern höchstwahrscheinlich nicht in irgendeinem Impressum stehen wollen, hoffe ich, dass die Website als Privat durchgeht. Selbstverständlich werde ich dann aber zur Sicherheit mein Name und die E-Mail hinterlassen.


    Also, was meint ihr? Brauche ich ein Impressum?


    Schon mal vielen Dank im Voraus.


    MfG
    JR Cologne


    PS: Achja, bitte nur antworten, wenn ihr es wirklich wisst! Danke! :)

  • Im Prinzip gilt hier wohl privat und ohne kommerziellen Zweck, jedoch würde ich dies als Sonderfall betrachten. Ich weiß nicht genau was deine Seite beinhalten soll und auch nicht um welches Spiel es sich handelt, was hier aber interessant zu wissen wäre.


    Das Stichwort ist hier wohl "Fansite" oder Ähnliches, dabei bitten viele Firmen ausdrücklich um Erwähnung der Nicht-Zusammenarbeit zwischen Anbieter des Spiels (etc.) und Betreiber der Fansite, Clansite, was auch immer.


    Sollte diese Bitte nicht vorhanden sein, du aber trotzdem Inhalte des Anbieters nutzen, empfehle ich dringendst trotzdem ein Impressum, so spart man im Falle des Rechtsstreites der kommen wird nicht nur ein mal (weil man durch rechtzeitige Kontaktaufnahme und Kooperationsbereitschaft Kompromisse geschlossen hat) sondern auch ein zweites Mal weil die Gerichtskosten entfallen.


    Ein paar mehr Infos deinerseits und ich kann mehr dazu sagen, ansonsten nur spekulieren ?(

  • Im Prinzip gilt hier wohl privat und ohne kommerziellen Zweck, jedoch würde ich dies als Sonderfall betrachten. Ich weiß nicht genau was deine Seite beinhalten soll und auch nicht um welches Spiel es sich handelt, was hier aber interessant zu wissen wäre.

    Es handelt sich hierbei um folgendes Spiel:
    http://www.onlinefussballmanager.de/


    Das Stichwort ist hier wohl "Fansite" oder Ähnliches, dabei bitten viele Firmen ausdrücklich um Erwähnung der Nicht-Zusammenarbeit zwischen Anbieter des Spiels (etc.) und Betreiber der Fansite, Clansite, was auch immer.

    Das heißt eine einfache Erwähnung, dass keine Zusammenarbeit besteht, im Impressum bzw. im Disclaimer würde ausreichen, um kein vollständiges Impressum zu brauchen?


    Ein paar mehr Infos deinerseits und ich kann mehr dazu sagen, ansonsten nur spekulieren

    Sry, hierfür. Wusste halt nicht so wirklich, welche Infos ich alle nennen muss und welche überflüssig sind...

  • Das kam wohl nicht ganz rüber.


    Ob du ein Impressum brauchst oder nicht, hängt nicht von Klauseln ab die du (eventuell!) angeben musst. In den AGB's des Spiels steht nichts dergleichen, also musst du auch nichts Spezielles angeben.


    Ob du ein Impressum brauchst oder nicht, entscheidet sich weiterhin so wie ich es in einem Beitrag in diesem Thread (weiter oben) ausführlich beschrieben habe.


    Ich kam lediglich auf diese Idee, da ich eben schon Erfahrungen in dem Bereich gemacht habe, dass Drittanbieter-Websites eventuell besondere Angaben machen müssen (Namensnennung, etc.).


    Wie bereits erwähnt, macht ein Impressum eigentlich fast immer Sinn. Genauer kann ich/man das erst sagen wenn der Inhalt der Seite klar definiert wurde, im besten Fall schon vorhanden ist.
    Mögliche Faktoren sind da:

    • Kommunikation im Stile einer sozialen Community
    • Inhalte Dritter (Texte, Bilder, etc., in diesem Fall z.B. speziell vom OnlineFussballManager)
    • Werbung, nicht nur im Sinne von kommerziellen Zielen, z.B. Votings die virtuelles oder materielles Gut voran treiben (in dem Fall euren Verein)
    • ...

    Ist pauschal wirklich unmöglich zu sagen, jedoch machst du garantiert nichts verkehrt wenn du ein minimales Impressum (Name, Anschrift, E-Mail Adresse od. Telefonnummer) anlegst.


    Wenn du Inhalte dritter verlinkst musst du dich explizit von diesen Inhalten distanzieren, das macht die OnlineFussballManager GmbH z.B. auch in ihren AGB:


    (§7) 8. Die OFM GmbH distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher externer
    Webseiten, welche durch Links über die Seiten des Spiels oder des Forums erreichbar
    sind. Der OFM übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung.


    Das Stichwort hier ist "Disclaimer" (Fachsprache für Haftungsausschluss), da kann und möchte ich an dieser Stelle nichts Ausführliches zu sagen.

  • Okay, dann hab ich es glaub ich verstanden. Vielen Dank erstmal. Ich werde mir dann nochmal genau deinen oberen Beitrag durchlesen und, wenn ich dann noch Fragen hab bzw. mir es immer noch nicht klar ist, nochmal auf dich zurückkommen.


    Ach ja. Eins noch: Du hast geschrieben, dass es nicht verkehrt ist, wenn ich wenigstens ein minimales Impressum angebe. Doch ein Impressum ist doch mit Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer vollständig. Zumindest, wenn man eine Privatperson ist. Für mich wäre minimal eher, wenn ich nur den Name und die Mail angeben würde...oder ist das falsch?

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