Ich verwende für Scroll Animationen in einer Webseite das Script https://unpkg.com/aos@next/dist/aos.js. Nun habe ich gehört, dass dieses Script abgemahnt werden kann, weil es von Servern ausserhalb Europas heruntergeladen wird. Ähnlich wie bei "Google Fonts" gab es in der Vergangenheit Wellen von Abmahnungen wegen der Einbindung externer Ressourcen ohne explizite Einwilligung. Gibt es aus Eurer Sicht eine andere DSGVO verträgliche Variante?
Danke im Voraus