Verzeih meine harten Worte. Du hast offensichtlich keine Ahnung wovon du da redest und dein Vorgehen widerspricht sich enorm selbst.
Fotolia fordert, dass du das Recht an deiner Grafik besitzt. Das bedeutet nicht, dass du losrennen und dieses Recht einfordern musst. Die Rechte an der Grafik werden dir von Beginn an zugesprochen:
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
Fotolia und Patentamt hängen also schon mal nicht zusammen.
Wenn Fotolia utopische Forderungen für den Verkauf deiner Grafik hat, warum dann nicht nach Alternativen umschauen?
Wenn ich dein Icon herunterlade, das Wasserzeichen entferne und es auf meiner Website verwende, kannst du nicht beweisen, dass ich keinen Kauf getätigt habe.
Eindeutig nicht die richtige Wahl als Zwischenhändler.
Über Fotolia kannst du am Ende nicht mal nachvollziehen, wer dein Bild erworben hat, und wer nicht. Dafür musst du eine ganz andere Art Kaufvertrag mit korrektem Vertragsverhältnis schaffen. Ich erwähnte wohl weiter oben bereits, dass du an deine GRafik noch einige Rechte und Pflichten knüpfen musst, das Bild an sich ist nicht vermarktungsfähig.
aber der größte aufwand war die rechereche beim patentamt, das will ich jetzt aber nicht erläutern.
Richtig. Weil du es selbst nicht verstanden hast.
Ich habe mich jedenfalls köstlich amüsiert und da konstruktive Kritik scheinbar nicht erwünscht ist, sondern nur Lob, ist mir die ganze Sache auch eher egal.