Beiträge von Basi

    Du musst auf jeden Fall eine Referenz zwischen MyClass.button und MyClass.change herstellen, ein Kindknoten in einem Objekt weiß leider nicht welches sein Elternelement ist. Von daher kannst du entweder im addEventListener eine anonyme Funktion ausführen welche dann MyClass.change ausführt, dann kannst du in der change Funktion this verwenden, oder du verwendest im addEventListener-Befehl this und musst in der change Funktion die Referenz mittels MyClass bilden.

    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich :D Es gibt alternative Lösungen, die sind allerdings mit Mehrcode verbunden und somit nicht unbedingt sinnvoll.

    JavaScript
    this.button.addEventListener('click', this.change, false);


    Du musst dann darauf achten, dass this in der Methode change sich jetzt auf den Button bezieht, sprich du musst so vorgehen:

    JavaScript
    MyClass.container.innerHTML = MyClass.textfield.value;

    Du musst im Prinzip nur 2 Dinge erfüllen:

    • Sicherer Umgang mit einem Großteil der Tools von InDesign
    • Ein bisschen Kreativität und allgemeines Verständnis für Layout

    In beiden Fällen kann man dir relativ wenig helfen, dabei geht es sehr viel um Praxis und ausprobieren.

    Was dir helfen könnte ist zum Beispiel dieses Video, in solchen Fällen empfehle ich immer Videos, da man die einzelnen Schritte in diesen deutlich besser nachvollziehen kann als in einem Fließtext mit 2 Bildern, vorausgesetzt man findet jemanden der weiß wie man ein Video gestaltet (Bildqualität, Tonqualität, Moderation, ...).

    Ansonsten kann ich bei YouTube die Schlagwörter "indesign screendesign" empfehlen, da bekommt man 1-2 ganz gute Resultate geliefert.

    Eine englische Studie aus dem Oktober 2013 besagt das nach Auswertung von Logs, Statistiken und gewissen Kalkulationen etwa 1,1% der Benutzer kein JavaScript aktiviert haben oder kein JavaScript fähiges Programm besitzen. Ein schwindend geringer Wert. Im Verhältnis zu 2012 hat sich der Wert im Durchschnitt dann sogar fast noch vermindert, bei gleichbleibender Tendenz hieße das mittlerweile sind es maximal 0,X%. Ein gewisser Teil werden sicher noch ältere Handys belegen die noch nicht wirklich JavaScript unterstütz haben.

    Wir leben nicht mehr wirklich in einer Zeit wo man sich darum Gedanken machen müsste und wenn überhaupt dann nur wenn das Zielpublikum ein etwas älteres Semester ist.

    JavaScript ist auch nicht mehr die kleine, unscheinbare Script-Sprache die sich zu verstecken braucht.

    Anmerkung: Die Studie scheint sich auf England zu beschränken, wenn man sich alte Statistiken anschaut sind die Abweichungen zwischen einzelnen Ländern schwinden gering und meiner Meinung nach auch nicht mehr ausschlaggebend, England benutzt keine andere Hard- und Software als Deutschland oder andere Länder.

    Das ist mal so semi-korrekt gelöst und erklärt...


    Kannst du mal bitte erklären was genau du damit meinst? Wenn du dich auf das vertical-align beziehst gebe ich dir recht, das funktioniert ja nicht mal. Wenn du dich auf transform beziehst dann widerspreche ich dir hier ganz klar.

    Was heißt für dich bitte semi-korrekt? Semi im Eigentlichen bedeutet halb, warum halb? Die Lösung funktioniert nicht halb sondern ganz und das auf den meisten Geräten im Umlauf. Das Problem wurde auch nicht umgangen es wurde gelöst. Mir wäre neu das Stylesheets strenge Vorgaben machen welche Methode man wann anzuwenden hat.

    fieldset oder ähnliche wrappings als Tabelle zu verkleiden,


    Was unterscheidet hinsichtlich CSS einen div-Container von einem Fieldset und wie kommst du auf Tabellen nur weil der Threadersteller mit vertical-align gearbeitet hat?

    Schön das wir auf dein professionelles Wissen bauen können, es hilft jedoch auch nicht wenn der Knackpunkt voll an dir vorbei flattert. Wenn du ausführlich ausdiskutieren möchtest welche Methode nun zu 100,07% überall funktioniert, welche Methode die aller-super-mega-coolste ist und wie stümperhaft Transformationen sind dann bist du hier leider in der falschen Umgebung. Wir sind noch immer ein Begleitforum zum HTML-Seminar und nicht das Hilfeforum für die Abschlussarbeit zum Master of Science - Web Development.

    Nein, Wolf hat recht, im Impressum steht weder der Name, noch die Adresse.


    Du bietest auch noch keinen Inhalt an für den du in irgendeiner Weise haftbar wärst, da hast du absolut nichts zu befürchten. Vor Fertigstellung und offizieller Veröffentlichung musst du das natürlich angleichen.

    Wer hostet ist nicht gleich verantwortlich für den Inhalt, die Verantwortung für den Inhalt der Seite liegt beim Betreiber (in dem Fall vermutlich du).

    Da ich nicht weiß wie alt du bist hier noch ein Beitrag zum Thema Impressum bei Minderjährigen.

    Was genau ist denn das Problem wenn du die Tags austauscht? Was funktioniert nicht mehr deinen Wünschen entsprechend?

    Die Asymetrie ist kein Weltuntergang, wirkt jedoch einfach komisch auf das Auge. Es fällt vielleicht nicht jedem auf aber das Gehirn bemerkt es schon. Entdeckt habe ich das Ganze durch Augenmaß und danach durch Überprüfen der Abstände im Quellcode.

    html-seminar.de/woltlab/attachment/727/

    Am Beispiel des #ticker-Containers erkennt man auch das Problem:

    CSS
    #ticker{
        [...]
        margin-right: 30px;
        [...]
    }

    Hier müsste natürlich eine 25 stehen, das ist in der design.index.css Zeile 88.

    Auch der Text hat zu beiden Seiten unterschiedliche Abstände, das kann jedoch bei Text vorkommen, ist nicht ganz so tragisch, könnte man mit korrektem padding schnell angleichen (ich bin heute faul, sorry :love: ).

    Du nutzt keine Elemente die nicht mehr vorhanden sind, sondern Attribute. Wenn du mittels index.html#sprungmarke auf der Seite hin und herspringen möchtest, musst du ID's verwenden, keine Namen, außerdem werden Verweis-Tags immer mit Endtag geschrieben:

    HTML
    <!-- Falsch: -->
    <a name="begin" />
    <!-- Korrekt: -->
    <a id="begin"></a>

    Dazu kommt, dass du ein Blockelement (paragraph) in einem Inlineelement (anchor) verwendest, dafür kriegst du den bösen Zeigefinger ;)

    HTML: 44
    <a href="home.html"><p>Zur Website selbst</p></a>

    Bitte das p-Element nach außen.

    Das mit dem Impressum ist korrekt, hat jedoch in der Entwicklung auch noch Zeit.

    Auch CSS-Dokumente können mit charset ausgerüstet werden, das ist immer dann nötig wenn man zum Beispiel in Schriftarten nicht-ASCII-Zeichen verwenden muss (was natürlich auch anders lösbar ist, aber wer es möchte ;) ). In diesem Fall ist der Code so wie oben geschrieben genau korrekt, zusätzlich muss das Dokument natürlich als UTF-8 (oder Anderes) gespeichert werden. Der CSS-Parser muss nun mal auch erfahren wie er mit den Bytes umgehen soll.

    w3c sagt:

    CSS
    @charset "charset-name";

    Den Inhalt in kleine Stücke aufteilen und großzügig auf eine große Fläche zu verteilen scheint momentan modern zu sein, sieht man immer häufiger.

    Der Kopfbereich bereitet mir Kopfzerbrechen. Offenbar soll dieser Bereich nur begrüßen. Nun sehe ich aber weiter unten bereits das erste Bild und den ersten Text. Meiner Meinung nach sollte der Kopfbereich entweder vertikal deutlich schmaler ausfallen, oder die gesamte Seite bedecken, ansonsten macht auch der "Weiter"-Button kaum sinn, denn der Benutzer wird sowieso eher versuchen das kleine Stück selber zu scrollen.

    Die Schriftart sieht mehr als merkwürdig aus, an vielen Stellen ist sie pixelig und wirkt sehr unausgeglichen, einige Bereiche sind sehr dick, andere extrem dünn:



    Der Grundgedanke aus dem Bereich "Was ich bisher so gemacht habe" gefällt mir. Kürzlich hast du geschrieben, dass du versuchst so viel wie möglich relativ zu halten. Die Bereiche skalieren zwar mit der Breite des Fensters, jedoch verschwinden sie auch einfach wenn nicht ausreichend Platz vorhanden ist, ab einer Breite von 727px oder weniger sieht man nur noch einen Bereich, obwohl darunter ausreichend Platz für die restlichen wäre:

    html-seminar.de/woltlab/attachment/723/

    PS: Das smallScreenMenü in Kombination mit meinem ScrollSpy finde ich absolut bombig


    Das ist auch durchaus eine sehr schöne Sache, jedoch ist jeder Nutzer, der das Mausrad verwenden möchte, angeschmiert. Das funktioniert nämlich absolut bescheiden. Nach deinem System wäre es für mich rein logisch, dass 1 mal scrollen nach unten die nächste Seite anspringt (so als wenn man einen Link der Steuerung anklickt). Anstatt dessen springt die ganze Seite bei den ersten 1-3 Anschlägen nur wild hoch und runter um dann erst irgendwann (mit Glück) zur nächsten Seite zu springen. Das ist extrem nervig und in Verbindung mit dem 1. von mir angesprochenen Punkt eher schlecht gelöst, da solltest du noch ein wenig dran tüfteln. Hoch scrollen funktioniert einwandfrei (so wie man es gewohnt ist).

    Das optische Verhalten des Formulars hat was, es ist nur irritierend das sich die Höhe des gesamten Formulars ändert wenn man eines der oberen 3 Felder anklickt.

    Ich persönlich finde das blau immer noch hässlich :P Ruiniert das an sich nette, dezente Design schon ein wenig, da würde ich persönlich doch eher zu dunkleren Farben greifen.

    html-seminar.de/woltlab/attachment/721/

    Ja, wie wolf schon zusammengefasst hat: Die Antwort auf deine Frage gibst du dir doch bereits selber.

    In deinem Beispiel mit 10 Feldern prüfst du einfach wie viele Felder ausgefüllt sind. Gehen wir mal davon aus der Benutzer war fleißig und hat 7 Felder ausgefüllt, nun ein wenig Prozentrechnung, der einfachste Weg wäre:

    Die ausgefüllten Felder liest du wie erwähnt natürlich aus der Datenbank aus.

    Captcha + Cookie + Local Storage sollte da präventiv helfen können. Ich muss dazu sagen das ich mich länger nicht mit PHP + Sicherheit vor Missbrauch beschäftigt habe, jedoch sollten diese Methoden noch gängig sein und ausreichen um Leute mit Langeweile und/oder Bots abzuwenden. Spam ist in der Hinsicht noch "mehr" legal als das Speichern der IP-Adressen, so konfus es sein mag :wacko:

    Außerdem meine ich davon gelesen zu haben das man Mailserver auch dementsprechend "intelligent" konfigurieren kann, aber da sind derzeit andere Personen neben mir gefragt ;)

    Zu deinem Edit:

    Sehr schwer zu sagen, theoretisch ist es nicht erlaubt aber auch nicht verboten. Es gibt jedoch einen Trick: Solltest du die IP-Adresse temporär speichern, so ergibt sich kein Problem wenn du dies abseits der restlichen Informationen über den Benutzer tust. Bedeutet im Klartext:
    Wenn man die IP-Adresse nur mit sehr viel Aufwand einer einzelnen Person (ungefährer Wortlaut des BDSG) mit anderen Daten des Betroffenen in Verbindung bringen kann, so stößt man eigentlich auf kein Problem mehr.

    Noch klarer: IP-Adressen über kurze Zeit fernab anderer Informationen über einen Benutzer abzuspeichern ist nicht strafbar.

    Darum habe ich auch geschrieben das sich mein Beitrag beinahe nur auf deine geschilderte Situation bezieht, da du in eben dieser nicht nur die IP-Adresse auswertest sondern zeitgleich auch Daten wie vermutlich Namen, E-Mailadressen, etc.

    Wie es sich mit IP-Adressen verhält kann man in der heutigen Zeit pauschal nicht beantworten. Es gibt Gesetze und an diese muss man sich halten, jedoch stoßen wir auf das Problem, dass IP-Adressen eher schwammig definiert sind und man je nach Einzelfall gucken muss wie es sich nun genau verhält.

    In deinem Einzelfall kann ich nun gucken.

    IP-Adressen sollte man grundsätzlich als personenbezogene Daten behandeln, so kann man in den meisten Fällen einen Rechtsstreit verhindern.

    Zitat von Bundesdatenschutzgesetz. §3 Abs. 1

    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).


    Ebenfalls in §3 des Bundesdatenschutzgesetzes findet sich in etwa die Definition dessen was du vorhast:

    Zitat von Budnesdatenschutzgesetz §3 Abs. 4.1

    Speichern (ist) das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung, [...]


    Bis hierhin haben wir geklärt was du tust. Du speicherst personenbezogene Daten digital ab, indem du sie per E-Mail versendest oder in eine Datenbank einträgst. Außerdem übermittelst du die Daten, zwar nur an dich selbst aber ein Gericht könnte dies im schlimmsten Fall bereits als Übergabe an Dritte ansehen (in dem Fall dein E-Mail-Betreiber).

    Nun müssen wir nur herausfinden unter welchen Umständen personenbezogene Daten überhaupt gespeichert werden sollten und/oder dürfen.

    §28 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass personenbezogene Daten gespeichert dürfen werden wenn...

    • ... ein rechtsgeschäftliches (oder ähnliches) Schuldverhältnis erforderlich ist. Gemeint ist zum Beispiel ein Bezahlvorgang im Austausch gegen Waren/Dienstleistungen.
    • ... ein berechtigtes Interesse des Anbieters besteht eben diese zu verwahren. In absolut keinem privaten Fall kann ich mir vorstellen das dies nötig ist.
    • ... eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, dass Daten gespeichert und eventuell veröffentlicht werden dürfen. Hier zählt keine Checkbox im Internet! (Stark umgewandelte Fassung, eigentlich ist das noch ein wenig komplizierter aber auch nur interessant für Firmen [und die haben für gewöhnlich eine Rechtsberatung])

    Desweiteren ist festgelegt:

    Zitat von Bundesdatenschutzgesetz

    Bei der Erhebung personenbezogener Daten sind die Zwecke, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festzulegen.


    Danach lesen wir weiter in §28 Abs. 2: Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist zulässig wenn ...

    • ... §28 BDSG Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 inkrafttreten. (Für uns/dich nicht interessant)
    • ... ein berechtigtes Interesse Dritter besteht oder zur Abwendung von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit / zur Verfolgung von Straftaten.
    • ... wieder unwichtig für uns, hier geht es um Forschungseinrichtungen dessen Bedarf dem Interesse des Betroffenen überwiegt.

    Theoretisch entschärft das Einverständnis des Benutzers durch deine Checkbox diese Sachverhalte etwas, jedoch vor Gericht ist diese Art der Einwilligung keine Hilfe mehr. Mein dringender Rat: Wenn es keinen wirklich guten Grund gibt solltest du die IP-Adressen lassen wo sie sind.

    Wenn du noch ein wenig mehr Informationen zum Zweck der Speicherung der IP-Adressen hast oder mehr Hilfe benötigst nehme ich mir gerne die Zeit noch weiter nachzudenken.