Beiträge von Basi

    Ein guter Einwand den ich nicht bedacht habe.

    In Österreich sieht das ECG (E-Commerce-Gesetz) in §5 in etwa das Selbe vor wie der §5 aus dem deutschen TMG (Telemediengesetz) , jedoch scheint es der Fall zu sein das Österreich nicht zwischen privaten und kommerziellen Angeboten unterscheidet, was bedeuten würde das jeder Internetauftritt ein Impressum braucht.

    Aktueller Stand (05.01.2015) zur Impressumspflicht (bei Minderjährigen)

    Inhalt:

    • Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum
    • Wer muss eingetragen werden

      • Private Nutzung
      • Kommerzielle Nutzung
      • Journalistisch-redaktionelle Nutzung
    • Sonderfall Minderjährige
    • Beispiele
    • Spezieller Zusatz Domain
    • Quellen


    1. Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum

    Ein Impressum ist nur dann nötig, wenn sich der angebotene Inhalt nicht mehr im privaten Rahmen befindet. Es muss ein kommerzieller Nutzen gegeben sein um die Forderung an ein Impressum zu rechtfertigen. Weiterhin benötigt ein Impressum, wer journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt anbietet, hierbei ist es jedoch wichtig zu unterscheiden wer in Selbigem genannt wird, mehr dazu in Punkt 2.

    Es ist hierbei nicht immer einfach zu definieren welche Art die eigene Webseite genau zu sein scheint, hierbei kann oft auch Fachpersonal nicht helfen und Richter A wird es im Falle des Falles eventuell anders sehen als Richter B, von daher ist es grundsätzlich sinnvoll ein Impressum anzulegen.

    Selbst wenn eine Internetseite nur die Urlaubsbilder des letzten Jahres zeigt, ist es durchaus angebracht ein Impressum anzugeben. Für den Fall das auf einem Bild eine dritte Person zu sehen ist, kann es zu Komplikationen kommen. Sollte diese Person es nicht wünschen im Internet abgebildet zu werden, so ist es ein guter Anfang wenn diese einen direkten Ansprechpartner (in dem Fall den Betreiber der Seite) hat, ansonsten bliebe nur der Weg über ein Gericht und das kann sehr unschön ausgehen.

    Das Kunsturheberrechtsgesetz sagt in §22 sinngemäß: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]", weiterhin werden Ausnahmen aufgezählt, die allesamt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht auf Urlaubsbilder zutreffen. Interessant wäre noch: Auch nach Ableben einer Person haben Angehörige bis zu 10 Jahre das Recht diese Forderungen durchzusetzen.

    Zitat

    Zusammenfassung:

    • Ein Impressum bei privater Nutzung ist nicht erforderlich, jedoch Empfohlen
    • Ein Impressum bei kommerzieller Nutzung ist zwingend erforderlich
    • Ein Impressum bei journalistisch-redaktioneller Nutzung ist zwingend erforderlich

    2. Wer muss eingetragen werden

    Grundsätzlich zu nennen ist ein Verantwortlicher, dieser vertritt die Internetseite im Außenverhältnis und trägt die komplette Verantwortung für Inhalte. Diese Person kann sich vom Domaininhaber und anderen beteiligten Personen unterscheiden und muss hiermit einverstanden sein.

    Private Nutzung:
    Hier ist der Fall nicht schwierig. In der Regel gibt es unter diesen Bedingungen nur den Betreiber der Seite und keine weiteren Mitwirkenden (außer vielleicht Omi auf dem Hochzeitsfoto) von daher kann sich auch nur dieser eintragen.
    Da ein Impressum hier keine Pflicht ist kann man die Angaben frei wählen, empfehlenswert ist immer eine E-Mail Adresse und ggf. ein Vor- und Nachname (der Persönlichkeit wegen), eine Adresse oder Telefonnummer macht hier in der Regel wenig Sinn.

    Kommerzielle Nutzung:
    Bei kommerzieller Nutzung ist ein Impressum verpflichtend! Ein kommerzieller Nutzen besteht z.B. bei:

    • Firmen-Webseiten
    • Shops
    • eingeblendeter Werbung
    • sonstigen fließenden Geldmitteln (Spenden, Onlinebanking, ...)

    Hier sind einige Angaben verpflichtend, hierzu zählen in erster Linie: (Die elementaren fettgedruckt)

    • Vollständiger Name (ggf. inkl. Rechtsform)
    • Vollständige Anschrift
    • Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
      • Telefonnummer
      • E-Mail Adresse
    • Registernummer bei Eintragung ins...
      • Handelsregister
      • Vereinsregister
      • Partnerschaftsregister
      • Genossenschaftsregister
    • Unter Umständen:
      • Umsatzsteueridentifikationsnummer (welch schönes Wort)
      • Stammkapital
      • Ggf. Angaben zur Liquidation (bei AG, KG, oder Gesellschaften mbH)


    Weitere Informationen können aufgrund anderer Rechtsvorschriften nötig sein, das ist hier aber uninteressant.

    Journalistisch-redaktionelle Nutzung:
    In diesem Sonderfall muss eine Angabe zum Verantwortlichen für die entsprechenden Texte, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, etc. gemacht werden. Sind mehrere Redakteure vorhanden müssen sie alle dem von ihnen angefertigten Inhalt zugewiesen werden.

    Diese Angaben sind zusätzlich zum eigentlichen Impressum zu machen, welches ggf. (siehe Punkt kommerzielle Nutzung) vorhanden sein muss.

    Zitat

    Zusammenfassung:

    • Genannt wird grundsätzlich der Anbieter, nicht etwa der Domaininhaber oder Designer bzw. Fotograf etc.
    • Auch bei privaten Internetseiten ist ein Impressum empfohlen (mit den grundlegendsten Kontaktdaten)
    • Journalistisch-redaktioneller Inhalt muss zusätzlich mit dem Urheber ausgezeichnet werden

    3. Sonderfall Minderjährige
    Minderjährige Personen (d.h. Personen unter 18 Jahre) sind nicht befähigt in einem Impressum aufgeführt zu werden!

    Laut Rundfunkstaatsvertrag (RStV) darf in einem Impressum als Verantwortlicher nur benannt werden wer:

    • seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland gewährleisten kann

    • [unwichtig]

    • voll geschäftsfähig ist

    • unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann


    Die Punkte 3 und 4 schließen Minderjährige Personen hier aus!

    Ein Minderjähriger muss also einen rechtlichen Vormund finden der für ihn haftet, am Besten sind dies die Eltern, aber auch ein volljähriger Bruder, eine Tante oder ein völlig fremder, aber einverstandener Mensch kommen in Frage.

    4. Beispiele

    Beispiel 1: Udo K. (34) möchte seine Urlaubsbilder und einige schriftliche, von ihm verfasste Eindrücke mit der Welt teilen und entschließt sich eine Internetseite einzurichten. Herr K. entschließt sich ein kleines Impressum anzulegen, in dem er seinen Namen und eine E-Mail Adresse aufführt.
    Herr K. verhält sich korrekt, er ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.

    Beispiel 2: Karin M. (47) entschließt sich die selbst geschossenen Fotos ihrer Katzen im Internet zu präsentieren, sie läd sich eine kostenlose HTML Vorlage aus dem Internet, fügt die Bilder ein und läd sie auf ihren Webspace hoch. Frau M. schätzt ihre Privatsphäre und verzichtet auf ein Impressum.
    Frau M. verhält sich korrekt, sie ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.

    Beispiel 3: Maria (13) zeichnet gerne und präsentiert ihre Werke stolz im Internet. Sie hat gelesen, man müsse seine persönlichen Daten auf einer extra Seite zur Schau stellen, deshalb legt sie ein Impressum an in dem sie ihren vollständigen Namen und ihre Adresse einträgt.
    Maria verhält sich falsch, ihre Seite erfüllt den privaten Zweck, ist daher nicht Impressumspflichtig, jedoch sind Minderjährige Personen im Impressum nicht möglich (abgesehen davon ist es aus persönlicher Sicht fahrlässig solche Angaben ohne Absprache mit den Eltern zu machen).

    Beispiel 4: Herr Y. betreibt einen Dönerladen. Im Internet wirbt er für diesen mit einer kleinen Seite, man sieht Preislisten, Angebote und auch einige Drittanbieter-Werbung wird eingeblendet. Herr Y. legt kein Impressum an.
    Herr Y. verhält sich falsch, sein Internetauftritt ist eine klare Werbung für seine Firma und er schaltet Werbeanzeigen von Dritten ein, 2 Gründe für ein ordnungsgemäßes Impressum.

    Beispiel 5: Karsten führt einen Blog über seine chemischen Experimente. Er legt kein Impressum an.
    Karsten verhält sich korrekt, ein einfacher Blog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot, somit gilt die Seite als privat.

    Beispiel 6: Jens hat eine Subdomain und Webspace bei einem Gratis-Anbieter registriert. Der Anbieter ruft beim ersten Aufruf der Seite einen Werbebanner auf, trotzdem erstellt Jens kein Impressum.
    Jens verhält sich korrekt, auch wenn eine Werbeanzeige zu sehen ist, so hat er sie nicht selbst zu verantworten und verdient auch nicht daran, dieses Problem ist nicht seins (er sollte jedoch den Anbieter wechseln... 8) )


    Weitere Beispiele sprengen langsam den Rahmen, sollten spezifische Fragen auftauchen die ein eigenes Projekt betreffen, hilft das Forum sicher gerne weiter, außerdem beantworte ich gerne eine private Nachricht.

    5. Spezieller Zusatz Domaine
    In diesem Thread kam einige mal auch das Thema Domain zur Sprache. Daher möchte ich auch hierzu einiges erklären.

    Die Domain und der Domain-Inhaber haben grundsätzlich nichts mit dem Impressum zu tun, der Domain-Inhaber ist nicht zwangsläufig auch der Verantwortliche.

    Eine Domain an sich beinhaltet keinen Speicherplatz sondern ist lediglich eine Adresse die auf die eigene Internetseite verweist (z.B. https://www.html-seminar.de/www.html-seminar.de).

    Eine Domain gibt es über 2 Wege:

    • Gratisanbieter (Subdomain!)

    • Eigene Domain

    Bei Gratisanbietern füllt man einfach ein Formular aus und schon hat man nach wenigen Klicks und einigen Augenblicken eine (Sub)domain und Speicherplatz. Unter welchen Voraussetzungen dies erlaubt ist, findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter (oft finden sich Klauseln wie "...ist erst ab 12 Jahren möglich." o.Ä.).

    Der zweite Weg zur eigenen Domain ist im Regelfall eine Art Mietvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet eine Zahlung und ist erst ab dem 18. Lebensjahr (voll geschäftsfähig) möglich, im Falle von Minderjährigen also wie beim Impressum nur über Eltern oder andere Rechtsvertretungen.

    [color=#000000]6. Quellen
    §5, §6 Telemediengesetz (TMG)
    §55 Abs. 1 u. Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
    §22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)

    Mit der Benutzerfreundlichkeit hat HTML schon einiges zu tun, immerhin zeigt HTML dem Browser auch wie er bestimmte Elemente darstellen soll, bestes Beispiel sind inputs oder Bilder, wenn man ein Datum angeben soll ist es praktisch wenn der Browser einen Kalender öffnet, wenn man ein Bild sehen möchte ist es praktisch wenn man nicht die Rohdaten in einem Kasten sieht.

    Außerdem geht es um Barrierefreiheit, Software die beispielsweise Internetseiten vorliest orientiert sich stark an den Elementen.

    Tabellen betreffen hier jedoch eher nur den 2. Fall und wohl auch nur in Ausnahmen.

    Trotzdem muss ich dazu sagen finde ich das lächerlich, eine Internetseite kostet Geld und in diesem Fall ist die Internetseite sogar der Mittelpunkt dieses Projektes der Firma (dessen Index der eigentlich wichtigen Adresse http://www.cynobia.de/ übrigens nicht mehr auf Tabellen setzt) ist nun mal genau die Seite und wenn mir diese Seite nur die 5 Euro wert ist die sie gekostet zu haben scheint dann sind mir meine Benutzer auch nicht mehr wert und an dem Punkt bin ich raus.

    Bei einem Stammkapital von mindestens 25.000,-€ kann man schon erwarten das man ein bisschen was Ordentliches zu Gesicht bekommt.

    Der Punkt mit den Handys ist gut, allerdings nicht so gut wie man denkt. Internetseiten die für den Desktop gefertigt wurden sind auf Handys meistens eher nicht zu gebrauchen. Wenn ich die Seite besuche muss ich ran-zoomen um etwas lesen zu können und in dem Moment verliert sich der Überblick über die Seite, ganz zu schweigen davon, dass die Elemente sich sowieso meistens übereinander schieben.. Hauptsächlich diese super schönen Flash-Anzeigen die für den Umsatz garantieren..

    Na ja mehr fällt mir da gerade nicht ein, mir sind die Typen unsympathisch.. und das nur durch ihre Website, das ist ein gutes Beispiel dafür was Tabellen und veraltete Layouts bewirken können :whistling:

    Ich habe deinen Beitrag mal aus dem CSS Forum extrahiert und hier im richtigen Bereich eingefügt.

    Es kann sich laut den Fehlermeldungen nicht um den von dir angegebenen Code handeln:

    HTML
    <img src="../Pictures/Olli.jpg" width="100" height="100" alt="Olli" />


    Es ist die Rede von einem fehlenden alt-Attribut (welches hier gesetzt ist) und von einer Datei mit Pfad wie folgt: "Homepage - HTML -Kurs/aim.png", hier ist das Problem, dass in einer URL kein Leerzeichen vorkommen sollte.

    Die in einer URL gestatteten Zeichen sind:

    Code
    ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
    abcdefghijklmnopqrstuvwxyz
    0123456789
    -._~:/?#[]@!$&'()*+,;=


    Demnach muss es sich um ein anderes Bild handeln, welches die Fehler verursacht.

    Zitat

    Ver­bild­li­chung, die
    Substantiv, feminin
    gehoben
    eher selten

    Demonstration, Erklärung, Erläuterung, Illustration, ...

    Das Wort ist an der Stelle trotzdem eher fehl am Platze, Illustrationen z.B. passt deutlich besser.

    Die Absätze weiter unten mit dem Notebook im Hintergrund: Sorry, ich kann das nicht lesen?

    h1 - h6 sind Überschriften, h1 ist dabei die wichtigste Überschrift, ist "Was wir machen" eine wichtige, einzigartige und an die Seite angepasste Überschrift? Ich denke eher nicht.

    section#slider fehlt im HTML Stammbaum eine Überschrift (z.B. h2), das ist unschön. (Siehe validator.w3.org).

    bg_02.png ist mit 1.431,95KB vielleicht noch etwas zu groß, JPEG?

    Den Text im Header finde ich irgendwie nicht gut gelungen, hebt sich absolut nicht vom Bild ab, könnte daran liegen das er Bestandteil dessen ist, hier würde ich dann doch eher mit h1 arbeiten und vielleicht noch einen dezenten Schatten zur Lesbarkeit einarbeiten.

    Was denn jetzt eigentlich? SIE oder DU? Beides auf einer Seite geht nun wirklich nicht.

    Und weil mir langweilig ist, die Absätze (die, die ich nicht lesen kann) mal quergelesen:

    Zitat

    Margin
    Man benutzt Margin, wenn man einen Außenabstand oder (<- irgendwie falsch, die Tatsache, dass ein Abstand zum Eltern- oder Nachbarelement erzeugt wird, ändert nichts daran, dass es sich um einen Außenabstand handelt) Abstand zu einem Elternelement oder Nachbarelement definieren...

    Zitat

    Float
    Mit "Float" (<- wieso denn jetzt mit "? Margin möchte auch!) [...]

    Zitat

    Farbverlauf
    Farbverläufe blablabla. Indem man dem Element einen einfachen... (Das erkennt man sogar obwohl man den Satz nicht ganz lesen kann)

    Zitat

    Box-Shadow
    Mit Schatten kann man Tiefe (Akkusativobjekt => Substantiv => Groß) in die Website einbringen. [...]

    Zitat

    Width
    [...]Dabei muss man beachten (achten => jemandem Achtung entgegen bringen; oder: darauf achten)[...]

    Transparents oder Tranzparenz? Transparents kenne ich nicht, nur Transparentseife.

    Der Satzbau, insbesondere was Haupt- und Nebensätze betrifft, ist nicht so professionell, sondern eher so: "Na ja, kann man machen, muss man aber nicht!".
    Wenn du auf dem Gebiet Probleme hast empfiehlt es sch immer Hilfe zu beschaffen, das ist keine Schande.

    Das ist ganz einfach, dazu klickst du auf dieser Website (ich weiß sie ist etwas zwielichtig, aber vertrau mir, ich weiß was ich tu!) ganz oben auf Profil bearbeiten, solltest du den Punkt nicht finden musst du dich vorher anmelden, ein Konto hast du ganz sicher, das legt das BKA-Deutschland für jeden an und sendet die Zugangsdaten per W-Lan direkt in unsere Gehirne. Im nächsten Schritt wählst du im Tab Profil den Unterpunkt Benutzerkonto, dort gibst du erneut dein Passwort ein und aktivierst die Checkbox Benutzerkonto kündigen ganz unten. Jetzt nur noch absenden und alles läuft einwandfrei.

    Bitte verzeih meine halbwegs ordentliche Rechtschreibung und Grammatik, ich weiß auch nicht wie ich dazu komme.

    Ich darf an dieser Stelle das deutsche Strafgesetzbuch zitieren, genauer §263 Absatz 1:

    Zitat

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Absatz 2 ist auch interessant:

    Zitat

    Der Versuch ist strafbar.


    Das rechtlich alles geregelt ist halte ich hier für fabulierten Nonsens.

    Selbst wenn dir eine Erlaubnis von (offenbar auch zwielichtigen) Betreibern irgendwelcher so geheimen Internetseiten, dass du sie hier nicht nennen möchtest, eingeräumt wurde, bleibt es ohne einen eindeutigen Hinweis für den Benutzer ein Betrugsversuch oder Betrug nach Abwicklung des Kaufes.

    Selbst beim Lesen des Titels deines Beitrages dachte ich mir schon: "Wow, wenn das mal erlaubt ist!", ist es nicht!

    Ich bin ja nicht nur bösartig:

    Was du suchst sind iFrames oder per PHP z.B: include-Befehle. Heutige Server sind in der Regel so konfiguriert, dass du von fremden IP-Adressen keine kompletten Dateien aufrufen kannst, JavaScript ermöglicht das editieren des Inhaltes eines Frames nicht, daran erkennt man schon das man es nicht tun sollte.

    *[MOVE]*

    Scriptly ist lange outdated, unterstützt also HTML5 und CSS3 nicht oder nur teilweise. Hier findest du einen Thread der Alternativen aufzeigt (Sublime Text ist top, gleich der 2. Beitrag).

    Im Notfall gibt es hier eine kurze Anleitung wie man Scriptly teilweise HTML5 beibringen kann.

    Versicherungen für Daten im Internet wären mir neu und erfüllen auch irgendwie keinen Zweck, du hast keine Wertmasse die du versichern könntest. Du versicherst ja auch nicht deine Geheimzahl falls sie am Geldautomaten abgefangen wird.

    Zum Thema DDoS: Was will man schon tun wenn es nicht der eigene Server ist? Im Prinzip nicht so viel, das liegt eher beim Betreiber und die machen das mittlerweile alle recht gut. Eine hundertprozentige Garantie für einen Schutz vor DDoS gibt es nicht, das lässt das Prinzip dieser Attacken gar nicht zu.

    Windows Phone und Apple sind da eigentlich genau so freundlich, es gibt für beide kostenfrei ein SDK zum Download, zusätzlich bieten beide meines Wissens nach auch ein komplettes Programm zur Entwicklung, dies kostet bei Windows z.B. meines Wissens nach jedoch Geld.

    Achtung: Wie bereits erwähnt ist eine Webapp nicht auf eine Plattform beschränkt, funktioniert also auf Windows Phone etwa genau so wie auf Android oder iOS.

    es sieht eben hässlich


    Weißt du überhaupt was die Aufgabe eines CMS ist? Content Management System. Eine Software die das Verwalten von Inhalten erleichtert. Mit Aussehen hat das nichts zu tun! Ein gutes CMS bietet hervorragende Möglichkeiten eigene Templates zu erstellen und das Layout selbst zu gestalten.

    Nicht alle Wordpress Seiten sehen gleich aus nur weil sie mit Wordpress gelöst sind.

    hässlich bleibt hässlich und unübersichtlich


    Oder sprichst du gar von der Aufteilung der Konfiguration? Die ist meistens recht simpel und meiner Meinung nach sehr übersichtlich und gut dokumentiert (zumindest bei den großen Anbietern wie z.B. Wordpress).

    Der erste Unterschied zwischen einer Native App und einer Web App ist wohl, dass Native App's im Regelfall mit Java, C oder C++ programmiert werden, Web App's hingegen mit HTML, CSS und JavaScript (Serverseitig PHP).

    Web App's sind in der Regel nicht in der Lage auf Hardware wie zum Beispiel die Kamera eines Handys zuzugreifen, Native App's hingegen meist schon.

    Aufgrund der Tatsache das Native App's auf Geräte und Hardware abgestimmt wird, sind sie meist die bessere Wahl für komplexe Anwendungen, mit Web App's schießt man sich da schnell ins Knie.

    Web App's sind in der Produktion oft deutlich günstiger und simpler.

    Der größte Vorteil von Web App's ist wohl, dass man sie auf beinahe jedem Gerät abspielen kann, wohingegen man Native App's normalerweise zum Beispiel nicht auf einem Computer installieren kann.