Aktueller Stand (05.01.2015) zur Impressumspflicht (bei Minderjährigen)
Inhalt:
- Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum
- Wer muss eingetragen werden
- Private Nutzung
- Kommerzielle Nutzung
- Journalistisch-redaktionelle Nutzung
- Sonderfall Minderjährige
- Beispiele
- Spezieller Zusatz Domain
- Quellen
1. Voraussetzungen für ein verpflichtendes Impressum
Ein Impressum ist nur dann nötig, wenn sich der angebotene Inhalt nicht mehr im privaten Rahmen befindet. Es muss ein kommerzieller Nutzen gegeben sein um die Forderung an ein Impressum zu rechtfertigen. Weiterhin benötigt ein Impressum, wer journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt anbietet, hierbei ist es jedoch wichtig zu unterscheiden wer in Selbigem genannt wird, mehr dazu in Punkt 2.
Es ist hierbei nicht immer einfach zu definieren welche Art die eigene Webseite genau zu sein scheint, hierbei kann oft auch Fachpersonal nicht helfen und Richter A wird es im Falle des Falles eventuell anders sehen als Richter B, von daher ist es grundsätzlich sinnvoll ein Impressum anzulegen.
Selbst wenn eine Internetseite nur die Urlaubsbilder des letzten Jahres zeigt, ist es durchaus angebracht ein Impressum anzugeben. Für den Fall das auf einem Bild eine dritte Person zu sehen ist, kann es zu Komplikationen kommen. Sollte diese Person es nicht wünschen im Internet abgebildet zu werden, so ist es ein guter Anfang wenn diese einen direkten Ansprechpartner (in dem Fall den Betreiber der Seite) hat, ansonsten bliebe nur der Weg über ein Gericht und das kann sehr unschön ausgehen.
Das Kunsturheberrechtsgesetz sagt in §22 sinngemäß: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]", weiterhin werden Ausnahmen aufgezählt, die allesamt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht auf Urlaubsbilder zutreffen. Interessant wäre noch: Auch nach Ableben einer Person haben Angehörige bis zu 10 Jahre das Recht diese Forderungen durchzusetzen.
Zitat
Zusammenfassung:
- Ein Impressum bei privater Nutzung ist nicht erforderlich, jedoch Empfohlen
- Ein Impressum bei kommerzieller Nutzung ist zwingend erforderlich
- Ein Impressum bei journalistisch-redaktioneller Nutzung ist zwingend erforderlich
2. Wer muss eingetragen werden
Grundsätzlich zu nennen ist ein Verantwortlicher, dieser vertritt die Internetseite im Außenverhältnis und trägt die komplette Verantwortung für Inhalte. Diese Person kann sich vom Domaininhaber und anderen beteiligten Personen unterscheiden und muss hiermit einverstanden sein.
Private Nutzung:
Hier ist der Fall nicht schwierig. In der Regel gibt es unter diesen Bedingungen nur den Betreiber der Seite und keine weiteren Mitwirkenden (außer vielleicht Omi auf dem Hochzeitsfoto) von daher kann sich auch nur dieser eintragen.
Da ein Impressum hier keine Pflicht ist kann man die Angaben frei wählen, empfehlenswert ist immer eine E-Mail Adresse und ggf. ein Vor- und Nachname (der Persönlichkeit wegen), eine Adresse oder Telefonnummer macht hier in der Regel wenig Sinn.
Kommerzielle Nutzung:
Bei kommerzieller Nutzung ist ein Impressum verpflichtend! Ein kommerzieller Nutzen besteht z.B. bei:
- Firmen-Webseiten
- Shops
- eingeblendeter Werbung
- sonstigen fließenden Geldmitteln (Spenden, Onlinebanking, ...)
Hier sind einige Angaben verpflichtend, hierzu zählen in erster Linie: (Die elementaren fettgedruckt)
-
Vollständiger Name (ggf. inkl. Rechtsform)
- Vollständige Anschrift
- Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
- Registernummer bei Eintragung ins...
- Handelsregister
- Vereinsregister
- Partnerschaftsregister
- Genossenschaftsregister
- Unter Umständen:
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (welch schönes Wort)
- Stammkapital
- Ggf. Angaben zur Liquidation (bei AG, KG, oder Gesellschaften mbH)
Weitere Informationen können aufgrund anderer Rechtsvorschriften nötig sein, das ist hier aber uninteressant.
Journalistisch-redaktionelle Nutzung:
In diesem Sonderfall muss eine Angabe zum Verantwortlichen für die entsprechenden Texte, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, etc. gemacht werden. Sind mehrere Redakteure vorhanden müssen sie alle dem von ihnen angefertigten Inhalt zugewiesen werden.
Diese Angaben sind zusätzlich zum eigentlichen Impressum zu machen, welches ggf. (siehe Punkt kommerzielle Nutzung) vorhanden sein muss.
Zitat
Zusammenfassung:
- Genannt wird grundsätzlich der Anbieter, nicht etwa der Domaininhaber oder Designer bzw. Fotograf etc.
- Auch bei privaten Internetseiten ist ein Impressum empfohlen (mit den grundlegendsten Kontaktdaten)
- Journalistisch-redaktioneller Inhalt muss zusätzlich mit dem Urheber ausgezeichnet werden
3. Sonderfall Minderjährige
Minderjährige Personen (d.h. Personen unter 18 Jahre) sind nicht befähigt in einem Impressum aufgeführt zu werden!
Laut Rundfunkstaatsvertrag (RStV) darf in einem Impressum als Verantwortlicher nur benannt werden wer:
Die Punkte 3 und 4 schließen Minderjährige Personen hier aus!
Ein Minderjähriger muss also einen rechtlichen Vormund finden der für ihn haftet, am Besten sind dies die Eltern, aber auch ein volljähriger Bruder, eine Tante oder ein völlig fremder, aber einverstandener Mensch kommen in Frage.
4. Beispiele
Beispiel 1: Udo K. (34) möchte seine Urlaubsbilder und einige schriftliche, von ihm verfasste Eindrücke mit der Welt teilen und entschließt sich eine Internetseite einzurichten. Herr K. entschließt sich ein kleines Impressum anzulegen, in dem er seinen Namen und eine E-Mail Adresse aufführt.
Herr K. verhält sich korrekt, er ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.
Beispiel 2: Karin M. (47) entschließt sich die selbst geschossenen Fotos ihrer Katzen im Internet zu präsentieren, sie läd sich eine kostenlose HTML Vorlage aus dem Internet, fügt die Bilder ein und läd sie auf ihren Webspace hoch. Frau M. schätzt ihre Privatsphäre und verzichtet auf ein Impressum.
Frau M. verhält sich korrekt, sie ist zu keinerlei Angaben verpflichtet.
Beispiel 3: Maria (13) zeichnet gerne und präsentiert ihre Werke stolz im Internet. Sie hat gelesen, man müsse seine persönlichen Daten auf einer extra Seite zur Schau stellen, deshalb legt sie ein Impressum an in dem sie ihren vollständigen Namen und ihre Adresse einträgt.
Maria verhält sich falsch, ihre Seite erfüllt den privaten Zweck, ist daher nicht Impressumspflichtig, jedoch sind Minderjährige Personen im Impressum nicht möglich (abgesehen davon ist es aus persönlicher Sicht fahrlässig solche Angaben ohne Absprache mit den Eltern zu machen).
Beispiel 4: Herr Y. betreibt einen Dönerladen. Im Internet wirbt er für diesen mit einer kleinen Seite, man sieht Preislisten, Angebote und auch einige Drittanbieter-Werbung wird eingeblendet. Herr Y. legt kein Impressum an.
Herr Y. verhält sich falsch, sein Internetauftritt ist eine klare Werbung für seine Firma und er schaltet Werbeanzeigen von Dritten ein, 2 Gründe für ein ordnungsgemäßes Impressum.
Beispiel 5: Karsten führt einen Blog über seine chemischen Experimente. Er legt kein Impressum an.
Karsten verhält sich korrekt, ein einfacher Blog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot, somit gilt die Seite als privat.
Beispiel 6: Jens hat eine Subdomain und Webspace bei einem Gratis-Anbieter registriert. Der Anbieter ruft beim ersten Aufruf der Seite einen Werbebanner auf, trotzdem erstellt Jens kein Impressum.
Jens verhält sich korrekt, auch wenn eine Werbeanzeige zu sehen ist, so hat er sie nicht selbst zu verantworten und verdient auch nicht daran, dieses Problem ist nicht seins (er sollte jedoch den Anbieter wechseln...
)
Weitere Beispiele sprengen langsam den Rahmen, sollten spezifische Fragen auftauchen die ein eigenes Projekt betreffen, hilft das Forum sicher gerne weiter, außerdem beantworte ich gerne eine private Nachricht.
5. Spezieller Zusatz Domaine
In diesem Thread kam einige mal auch das Thema Domain zur Sprache. Daher möchte ich auch hierzu einiges erklären.
Die Domain und der Domain-Inhaber haben grundsätzlich nichts mit dem Impressum zu tun, der Domain-Inhaber ist nicht zwangsläufig auch der Verantwortliche.
Eine Domain an sich beinhaltet keinen Speicherplatz sondern ist lediglich eine Adresse die auf die eigene Internetseite verweist (z.B. https://www.html-seminar.de/www.html-seminar.de).
Eine Domain gibt es über 2 Wege:
Bei Gratisanbietern füllt man einfach ein Formular aus und schon hat man nach wenigen Klicks und einigen Augenblicken eine (Sub)domain und Speicherplatz. Unter welchen Voraussetzungen dies erlaubt ist, findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter (oft finden sich Klauseln wie "...ist erst ab 12 Jahren möglich." o.Ä.).
Der zweite Weg zur eigenen Domain ist im Regelfall eine Art Mietvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet eine Zahlung und ist erst ab dem 18. Lebensjahr (voll geschäftsfähig) möglich, im Falle von Minderjährigen also wie beim Impressum nur über Eltern oder andere Rechtsvertretungen.
[color=#000000]6. Quellen
§5, §6 Telemediengesetz (TMG)
§55 Abs. 1 u. Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
§22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)