Impressum bei Minderjährigen

  • Darum habe ich geschrieben was ich mit minimalem Impressum meine, dein Name und deine E-Mailadresse fallen wohl eher nicht unter "Impressum" sondern eher unter "Kontakt". Wie ein Impressum auszusehen hat ist im TMG §5 vorgegeben. Das gilt zwar nicht für private Anwendung, sollte jedoch als Leitfaden genutzt werden DENN wenn wir es machen dann natürlich auch richtig.


    Alles was über "minimal" hinaus geht sind Angaben zur eventuell vorhandenen Gesellschaft also Rechtsform, Kapital, Bevollmächtigte, Steueridentifikationsnummer, Informationen über Liquidation bei Aktien- und Kommanditgesellschaften bzw. GmbH & Co. KG oder anderen Gesellschaften mbH, Handelsregister, und so weiter.


    P.S.: Da stellt man die angezeigte Anzahl an Beiträgen pro Seite schon auf das Maximum von 40 und muss jetzt trotzdem blättern, nun habe ich keine Lust mehr :thumbup:

  • Hab da mal eine frage wegen dem Impressum.


    Ich bin Ueber 18!


    Wenn ich eine Webseite gestalte mit text und einem Button der z.b. text hat der sagt, zu pierres webseite, und beim klick auf eine verkaufsseite linkt, Ist das dann auch als werbung anzusehen??

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