Hier ist meine erste Seite

  • Erstmal, das Design der Seite gefällt mir gut. Es passt gut zu deinem Thema.


    Ein paar Verbessungsvorschläge hätte ich aber doch:
    1. Wieso öffnest du ein neues Fenster nachdem man auf die Startseite geklickt hat?
    2. Auf der neu geöffneten Seite hast du das favicon vergessen.
    3. Auf der Über mich Seite hab ich im letzten Satz 2 Rechtschreibfehler gefunden: Am liebsten es ich Spinatstrudel und Fruchtzerge
    4. Mir fehlt eine Willkommensseite auf der steht, worum es auf deiner Seite geht.

  • Hallo Sören!


    Also danke.


    Zu 1. Damit die Musik am laufen bleibt
    Zu 2. und 3. Danke für die Info
    Zu 4. Da die Seite hauptsächlich für Verwandte und Bekannte ist, erklärt das Bild alles , aber in den meisten Fällen hast du recht.

  • Öhm.. laut Deutschen Gesetzt ja :D
    Egal ob du nun nur 5Klicks oder 5.000.000.000Klicks pro Tag bekommst ;)


    Jeder der eine Website ins Internet stellt ist ein Dienstanbieter, den er bietet seine Website an.


    Denn laut


    Und bei der Musik gilt das ähnlich.

    Zitat von "[url=http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html

    UrhG(Urheberrechtsgesetz) §2 - dejure.org[/url]"] Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
    [...]
    2. Werke der Musik;
    [...]


    Und nun das wichtige für dich

    Zitat von "[url=http://dejure.org/gesetze/UrhG/52.html

    UrhG(Urheberrechtsgesetz) §52 - dejure.org[/url]"](1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.


    (2) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.


    (3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

  • mh danke.


    Das es so streng ist hätt ich nicht gedacht, aber gut zu wissen!
    Muss ich dann eigentlich eine Gebühr entrichten, wenn ich Musik deren Rechte ich NICHT besitzte , abspiele?


    lauras
    Ist die Musik für deinen Geschmack nicht passend oder ist es ein Prinzip?

  • Naja.. zu der musik..


    1. es nervt ziemlich schnell. Wenn jemand die musik nicht mag,
    oder es zum 100sten mal hört.. wird er sich hüten die seite zu besuchen.
    2. Es verbraucht unnötig traffic


    Nicht alles was möglich ist, sollte auch genutzt werden =)
    Wenn man das ganze über n player macht, den man ab und anschalten kann, ist das ja irgendwo ok. Aber an sonnsten eher eine zumutung.


    Greetz TimTim

  • ok----


    Musik is weg
    Rechtschreibfehler auch
    Favicons auf jeder Seite


    ----------------------------


    Vieleicht habt ihr noch Kritik zum Aufbau, Semantik, Logik?

  • Ups, das hab ich ja ganz vergessen :P


    Habe mir gerade den Code mal angeschaut, sind relativ viele Fehler drin - ich nenne sie dir jetzt mal in Kurzform, dann kannst du erstmal schaun, was du nicht verstehst:


    1. Bei dir fehlen ALLE Überschriften.
    2. Du hast Text, der nicht ausgezeichnet ist.
    3. Ein Menu sollte immer eine (Link-)Liste sein.
    4. Du hast überall den gleichen Wert für das alt-Attribut, bin mir nciht sicher ob das gewollt/sinnvoll ist.
    5.    ??
    6. schau hier nochmal: "http://validator.w3.org/check?uri=http://members.chello.at/oogonowoo/startseite.htm&charset=(detect+automatically)&doctype=Inline&group=0"



    LG
    Laura

  • Danke dir werde daran arbeiten.


    Was ist mit dem Link?
    Absicht das ich ihn nicht direkt anklicken kann?
    Wenn ich ihn kopiere funktioniert er nicht.


    Zitat von "lauras"


    6. schau hier nochmal: "http://validator.w3.org/check?uri=http://members.chello.at/oogonowoo/startseite.htm&charset=(detect+automatically)&doctype=Inline&group=0"


    Nochmal danke für deine Info.



    Wieso ist das mit den Überschriften so wichtig?




    Nachtrag:


    Hier siehts doch nicht schlecht aus?!?http://validator.w3.org/check?uri=http%3A%2F%2Fmembers.chello.at%2Foogonowoo%2F&charset=%28detect+automatically%29&doctype=Inline&group=0

  • Das ist ganz einfach das Ergebnis des Validators ;) Nichts weltbewegendes, aber kann man ja verbessern.. ich persönlich kann ihn anklicken :P


    Zu den Überschriften:
    Gibt es mehrere Gründe..
    1. Suchmaschinen und so..
    2. Für Menschen, die die Seite vorgelesen bekommen..
    etc.

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