Zwar habe ich schon Stunden damit verbracht, habe aber noch keine neu formulierte Datenschutzerklärung. Auch bei meinem Webhoster habe ich schon nachgefragt, doch bekomme ich erst Anfang Mai Näheres, obwohl die DSGVO schon 2 Jahre gilt (aktuell läuft noch die 2-Jahres-Übergangsfrist).
Die Frage ist ja auch, ob eine Neuformulierung zwingend nötig ist, und wenn ja. zu welchen Teilen.
Bei den Sicherungsgeschichten wird es schon schwieriger. Aber da ich noch unterhalb jeder Grenze von Angestellten liege (waren es 10 oder 50?), gelten für Kleinstunternehmen schon besondere Regelungen, die EIGENTLICH von den Landesbehörden formuliert sein sollten. Doch bis auf einen Entwurf aus Bayern ist mir noch nichts untergekommen.
Also, nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Mal weiter hoffen, dass sich noch jemand erbarmt und ein Muster für Kleinstunternehmen kostenlos online stellt.