• Ist Grauzone denke ich. An sich ist es natürlich nicht verboten, als "Suchmaschine" zu fungieren, allerdings ist es doch Anstiftung zur Straftat.


    Ich finds in Ordnung, weil ich der Meinung bin dass man für die Arbeit von anderen Leuten bezahlen sollte (auch wenn ich vieles zu teuer finde), allerdings sollte man da woanders anfangen und nicht bei kino.to.


    LG

  • Naja, das ledigliche Verlinken der Streams ist ja nicht verboten. Somit müssten die, die die Filme hoch laden drangenommen werden.
    Aber da man ja nicht zurückverfolgen kann, wer das ist, nimmt man halt die Betreiber dieser besagten kino.to Seite

  • lauras:
    Ich bin auch deiner Meinung. Nur, ich finde, dass es einen schnelleren Weg geben muss, solche Seiten zu sperren. Also ich meine 6 Jahre ist jetzt nich gerade kurz.


    revils:
    Ich denke, auch die die sich Filme angesehen haben, können bestraft werden, weil es da ja das Problem mit dem Cache gibt. Es ist eine komplizierte Sache :)

  • Ja, die Sache mit dem Cache.
    Also wenn man das bewusst macht, dann ists auf jeden Fall strafbar.
    Wenn nicht...hmm...ist so ne sache, denn Unwissenheit schützt vor Dummheit nicht, gelle?

  • So, dann mische ich mich hier doch auch mal ein :)
    Also theoretisch braucht niemand Angst haben, dass er schuldig gesprochen wird. Wieso?
    Ganz einfach: Man muss euch beweisen, dass ihr euch die Filme per Stream angeschaut habt und diese auch im Cache lagen.
    Den man kann sich diese Filme auch ansehen, während keinerlei Cache angelegt wird. Das wäre dann überhaupt nicht mehr Strafbar :wink:
    (Hierzu einfach das Cachen des Browsers und ggf. des Adobe Flash Players deaktivieren / auf 0 setzen :wink: )


    Zu der Sache mit der Dauer:
    Ich bin mir sicher man könnte die Server wesentlich schneller abschalten.
    Aber was sollte das? 2Tage später sind die Betreiber dann eben auf einem neuen Server.. scheiße, gell?
    (So ist das übrigens meistens bei Illegalen Seiten. Sperren wäre einfach.. aber man will die Betreiber :wink: )

  • Zitat von "revils"

    Naja, das ledigliche Verlinken der Streams ist ja nicht verboten. Somit müssten die, die die Filme hoch laden drangenommen werden.
    Aber da man ja nicht zurückverfolgen kann, wer das ist, nimmt man halt die Betreiber dieser besagten kino.to Seite


    Die Betreiber waren ja eben auch diejenigen, welche die Server verwaltet haben!

  • Sarkkan:
    Ich glaube, das kann richtig schwierig werden, den Betreiber zu finden und dann auch noch festzuhalten. Das ist eben das Problem, die Seite wird gesperrt, doch nach zwei Tagen ist sie woanders. Ich glaube, da war was mit Papua-Neuginea!!

  • Ich würde einfach mal sagen, wenn sie dich wirklich dran kriegen wollen schaffen sie das auch noch wenn du in Papua noch was sitzt und die Seite über 250 Proxys hochlädst.


    Des weiteren herrscht ja noch die Impressumpflicht und so weit ich das weiß muss da auch eine Adresse drin stehen.

  • *hust* "Wenn du kein Impressum hast, wo deine Adresse drin steht, dann erkundige ich mich bei deinem König in Tonga, bei dem du deine Domain registriert hast" :lol:
    .to-Domains sind deshalb für solche und Ähnliche Seiten so gefragt, weil diese im Bezug auf ihre Kundendaten sehr Diskret sind :?

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